Qualifikation zur Oralchirurgie für Ihre Sicherheit bei operativen Eingriffen.
Die Zusatzqualifikation zum Oralchirurgen bzw. zur Oralchirurgin bedeuten für Sie eine sichere und erfahrene Anwendung der verschiedenen Operationstechniken und -methoden bei operativen Eingriffen im Bereich der Mundhöhle und der angrenzenden anatomischen Strukturen.
Erst eine 3-jährige Qualifikationszeit des Zahnarztes an der Universitätsklinik gibt dem Zahnarzt diese Facharztbezeichnung. Herr Dr. Kuck hat eine Berechtigung zur 3-jährigen oralchirurgischen Ausbildung im Rahmen des Pilotprojekts der Landeszahnärztekammer Hessen.
Ein großes Spektrum modernster Geräte und technischer Hilfsmittel stehen in der Praxis Dr. Kuck zur Verfügung. So besitzt die Praxis beispielsweise mehrere Laser und alle Behandlungen können in Anwesenheit eines Anästhesisten im Dämmerschlaf durchgeführt werden.
Typische oralchirurgische Eingriffe in unserer Praxis sind:
- Implantation
- Vorbereitung des Kieferkammes zur Aufnahme eines Implantats
- Weißheitszahnentfernung
- Wurzelspitzenresektion
- Komplizierte Zahnentfernung
- Entfernung störender Knochenanteile oder Weichteilwucherungen
- Hemisektion (Wurzelteilung)
- Behandlung von Kieferverletzungen
- Chirurgische Verbesserung des Prothesenlagers
- Zahntransplantation
- Zahnreimplantation